Am 23. April 1516
erließen die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. in Ingolstadt eines der wenigen Gesetze, das über Jahrhunderte seine Bedeutung erhalten, wenn nicht sogar vergrößern konnte. Das Reinheitsgebot für Bier wirkt sich bis heute auf die deutsche Braukunst aus.
Drei höchst unterschiedliche Gründe führten zu diesem Gesetz. Eine legistische Notwendigkeit, der Kampf gegen den Hunger und jener gegen „unvorteilhafte“ Zutaten. Auch rechtliche Gründe führten zu diesem Gesetz Ein größeres Land brauchte einheitliche Gesetze. Der Landshuter Erbfolgekrieg (auch „Bayerische Fehde“ genannt – 1504 bis 1505) brachte die Wiedervereinigung der bayerischen Teilherzogtümer mit sich. Daraus ergab sich die Notwendigkeit einer Harmonisierung der bayerischen Landrechte. Auf diese Weise entstand eine neue Landesverordnung, die in ganz Bayern galt. Also mussten auch jene Gesetze, die das Brauwesen regelten überarbeitet werden.
Es geht um Preise und die Rohstoffe Gerste, Hopfen und Wasser. Das „Bayerische Reinheitsgebot von 1516“ war ein Teil dieser neuen Landesverordnung. Es schrieb Bierpreise vor – eine durchaus vergängliche Regelung.
Weitaus stabiler, nämlich bis in die heutige Zeit wirksam, zeigte sich jener Teil des Reinheitsgebotes, der die ausschließliche Verwendung von Gerste, Hopfen und Wasser zum Brauen von Bier festlegte. Ja, Sie lesen richtig. Zunächst war nicht vom „Malz“ die Rede, sondern von der Gerste. Auch um den Weizen zu schützen. Doch davon später.
Das Reinheitsgebot wurde im Laufe der Jahre immer wieder verändert.
Dass ein Gesetzestext nicht 500 Jahre unverändert bestehen kann erscheint logisch. Alleine die Sprache, in der vor 500 Jahren Gesetze geschrieben worden sind, könnte heute keiner Rechtsprechung mehr zugrunde liegen.
In den vergangenen fünf Jahrhunderten wurde der Text des Reinheitsgebotes Reinheitsgebot von 1516 also mehrfach verändert. Aus Gerste (wenn es sich dabei um den unvermälzten Rohstoff handelt, würde man dazu heute „Rohfrucht“ sagen) wurde Gerstenmalz, später Malz. Die Beschränkung auf Gerste wurde zugunsten anderer Getreidesorten aufgegeben.
Weizen – das Weissbiermonopol unter den Wittelsbachern
Später kam etwa der Weizen wieder ins Spiel. Bitte nehmen Sie das einmal als gegeben hin. Denn um diese Umstände näher zu beleuchten, müssten wir sehr lange über das Weißbiermonopol unter den Wittelsbachern sprechen. Die Gerste kam ins Reinheitsgebot um den Hunger zu bekämpfen und natürlich nicht, weil sie das einzige „reine“ Braugetreide wäre. Dieser Teil des alten Gesetzes sollte helfen, die Nahrungsmittelknappheit zu besiegen.
Man kann Bier aus Weizen brauen – und aus Gerste. Zum Brotbacken hingegen kann man Weizen verwenden, Gerste aber nicht. (Die Spelzen, die uns beim Abläutern so behilflich sind, würden die Magenschleimhäute angreifen). Das Gesetz sollte also dafür sorgen, dass der Weizen zur Herstellung von Brot reserviert wurde.